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Aus Anlass des Beschlusses des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 (Az.: 9 F 148/21) erläutern Rechtsanwältin Antonia Fischer und Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann als Teil der Mask Force aus Berlin die Konsequenzen. Das Amtsgericht Weimar hat in einem Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB zwei Schulen u. a. Masken und Testen untersagt und gleichzeitig aufgegeben, den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf In der ganzen Aufregung um den Beschluss haben sich allerdings einige Fragen ergeben, zu denen hier Stellung genommen wird. Gilt das jetzt bundesweit? Kann der Beschluss noch gekippt werden? Muss sich meine Schule daran halten? Braucht man für einen eigenen Antrag einen Anwalt? Wir von der Mask Force sind im Austausch mit einigen Elterninitiativen.Wer jetzt etwas unternehmen will, kann das gerne tun. Die Warnung vor eventuellen Schnellschüssen heißt nicht, jetzt nicht was zu tun. Aber gebt uns allen erstmal die Gelegenheit, die nächsten Schritte überlegt vorzubereiten. Daher regen wir an, dass sich alle zukünftigen Antragstellerinnen und Antragsteller juristisch beraten lassen. Egal, durch wen. Es liegt in jedem Fall noch einige Arbeit vor uns allen. Packen wir es an.
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Category: News
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